Impressum & AGB´ s

Impressumspflichten nach dem UGB und der GewO


• UNTERNEHMEN IN GRÜNDUNG 

MGK GROUP

• ab 01.01.2027 wird die Firmen Gründung in der Rechtsform einer GmbH stattfinden 

• Sitz laut Firmenbuch bzw. Standort der Gewerbeberechtigung (noch nicht offiziell)

• Firmenbuchnummer (noch nicht vorhanden)

• Firmenbuchgericht (noch nicht bekannt)

Eine inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft hat neben den Angaben der im Ausland befindlichen Hauptniederlassung (Firma, Rechtsform allenfalls mit Liquidationszusatz, Sitz, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht) auch die Firma, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht der inländischen Zweigniederlassung anzugeben (§ 14 Abs 3 UGB). Zweigniederlassungen inländischer Unternehmen haben auf ihren Geschäftspapieren den (allenfalls abweichenden) Firmenwortlaut der Zweigniederlassung und die für die Hauptniederlassung vorgesehenen Angaben anzuführen. 

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Da sich die Impressumspflichten des UGB und der GewO ergänzen (§ 14 UGB gilt für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; § 63 GewO gilt für nicht ins Firmenbuch eingetragene Gewerbebetriebe), können die Impressumsangaben wie folgt zusammengefasst werden: 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personal Vermittlung, Bereitstellung (AKÜ) sowie für Personal & Unternehmensberatung 

(noch nicht offiziell)